Weiterbildung mit der Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz

Ein Drittel der Unternehmen hat keine Weiterbildungsstrategie

Im Grunde wissen wir es alle: wir müssen uns weiterbilden. Jeder. Immer. Unser ganzes Leben lang. Von daher liefern auch die regelmäßig veröffentlichten Umfragen und Studien nicht wirklich grundlegend neue Erkenntnisse. Und doch haben sie ihre Berechtigung, da sie uns über aktuelle Trends und Entwicklungen informieren. Dies gilt zum Beispiel für den Trendmonitor Weiterbildung 2018, der von StifterverbandHHL Leipzip Graduate School of Managment und Lecturio herausgegeben wurde.

98 % aller befragten Unternehmen sind überzeugt, dass die Weiterbildung der Mitarbeiter für den zukünftigen Erfolgt des Unternehmens essentiell ist.

Durchaus verständlich und soweit eigentlich nichts Neues. Aber die gleiche Studie stellt auch fest: nur ein Drittel der befragten Unternehmen hat überhaupt eine Weiterbildungsstrategie.

Sich allein auf Arbeitgeber zu verlassen, scheint somit nicht die beste Idee zu sein.

Doch was kann man tun?

Eine Form der Förderung: Bildungsurlaub

Wenn wir – egal ob Privatmann oder Unternehmen – in Weiterbildung investieren, sprechen wir von den Ressourcen Zeit und Geld, die wir einsetzen. Und dafür gibt es einige Förderprogramme. In diesem Artikel möchte ich auf den Bildungsfreistellung eingehen: auf die haben nämlich viele Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch, ohne es zu wissen.

Generell gilt: Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftlichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Grundvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Bildungsfreistellung in Rheinland-Pfalz sind überschaubar:

  • Beschäftigte im Bundesland Rheinland-Pfalz
  • mindestens sechs  Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt
  • der Arbeitgeber muss mehr als fünf Personen beschäftigen

Der Arbeitgeber hat darüberhinaus das Recht, aus zwingenden betrieblichen Gründen den Antrag auf eine Weiterbildung abzulehnen. Was ja durchaus mal vorkommen kann, weil zum Beispiel ein akuter Personalengpass besteht. Die Ablehnung muss jedoch begründet werden und darf nicht zu einer „Dauerablehnung“ führen.

Auch gut zu wissen: Klein- und Mittelbetriebe haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zu beantragen.

Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu?

Innerhalb eines Zeitraums von zwei Kalenderjahren hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zehn Tage Bildungsfreistellung (wobei dieser Zeitraum immer mit einem ungeraden Jahr beginnt; aktuell befinden wir uns also im Zeitraum 2017/2018). Die zehn Tage können am Stück oder auch aufgeteilt in Anspruch genommen werden. Ich mache zum Beispiel in jedem Jahr eine Fortbildung von drei Tagen Dauer.

Wie der Name schon sagt, wird bei der Bildungsfreistellung die Ressource „Zeit“ gefördert, indem der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber (unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts) freigestellt wird. Den Kurs selbst muss man aus eigener Tasche zahlen. Kann man dann aber beim Finanzamt als Weiterbildung und somit als Werbungskosten geltend machen.

Welche Weiterbildung wird gefördert?

Der Grundsatz lautet: Veranstaltungen der beruflichen oder der gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Und der Arbeitnehmer selbst entscheidet, welche Veranstaltung er besuchen möchte. Und weil damit Tür und Tor für lange Diskussionen geöffnet wären, was denn nun zulässig ist und was nicht, hat man folgende Regelung getroffen:

Die Veranstaltung muss nach dem Bildungsfreistellungsgesetz als Fortbildungsveranstaltung anerkannt sein.

Das wird meistens auch bei den jeweiligen Kursen  (VHS, IHK, etc.) vermerkt. Zusätzlich bietet Rheinland-Pfalz ein Suchportal speziell für diese Art der Weiterbildung an.

Obacht: da (fast) jedes Bundesland ein eigenes Bildungsfreistellungsgesetz hat, das ähnlich tickt wie das in Rheinland-Pfalz, achtet darauf, dass der Kurs eine Freistellung für unser Bundesland besitzt. Wenn das nicht der Fall ist, einfach mal beim Anbieter fragen! Habe ich auch schon gemacht, wenn beispielsweise nur eine Anerkennung für Hessen oder Nordrhein-Westfalen vorlag. Gerade die großen Anbieter wie die Volkshochschulen in Großstädten oder die IHK, aber auch private Unternehmen, haben kein Problem damit, die Anerkennung auch für Rheinland-Pfalz zu beantragen (und Fragen kostet bekanntlich nichts).

Wie ist der Ablauf?

Der Ablauf der Beantragung ist einfach:

  • Veranstaltung heraussuchen, die man besuchen möchte.
  • Mindestens sechs Wochen vor dem Beginn Antrag schriftlich beim Arbeitgeber stellen. Einen PDF-Muster-Antrag gibt es hier zum Herunterladen.
  • Der Arbeitgeber kann nun bis drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung schriftlich die Teilnahme ablehnen (siehe oben).
  • Nach Abschluss der Teilnahme ist dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung oder ähnliches vorzulegen.

Wichtig: Auf die Details achten!

In dem vorliegenden Beitrag sind die wichtigsten Eckpunkte der Regelung beschrieben worden. Es gibt jedoch noch Besonderheiten, beispielsweise für Auszubildende. Von daher in jedem Fall die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz zu diesem Thema besuchen und die dort angegebenen Informationen lesen.

Hast Du schon Erfahrungen mit der Bildungsfreistellung gesammelt?

Ich selbst war schon mehrfach auf unterschiedlichen VHS Kursen unterwegs, meistens in Köln, weil dort das Angebot sehr vielfältig ist. Hier einige Posts von diesen Weiterbildungen:

Wie sieht es bei Dir aus? Hast Du auch schon diese Fördermöglichkeit der Weiterbildung genutzt? Oder einen Tipp für uns? Dann hinterlasse doch einfach einen Kommentar hier im Blog – oder Poste etwas auf Facebook zu diesem Beitrag.

Link zur Studie Trendmonitor Weiterbildung 2018

Hier der Link auf die oben angeführte Studie von Stifterverband, HHL Leipzip Graduate School of Managment und Lecturio zum Nachlesen.

Die  Studie wurde im Januar 2018 veröffentlicht.

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Veröffentlicht am
Kategorisiert als Allgemein, Tipp

Von Peter Winninger

Blogger aus Leidenschaft, Wandersmann, Social-Media-Begeisterter. In der Region Mayen-Koblenz verwurzelt, bei einem IT-Unternehmen in Koblenz beschäftigt und irgendwie auch im kommunalen Umfeld unterwegs.

2 Kommentare

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