Bis zu 10 arbeitsfreie Tage extra? Klar! Mit der Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellung, Bildungsurlaub oder Bildungszeit. Je nach Bundesland hat das Kind einen anderen Namen. Doch eines haben alle Regelungen gemein: Sie sollen die berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung fördern. Und weil wir von Koblenz Digital ein Freund von Weiterbildung und lebenslangem Lernen sind, widmen wir der Bildungsfreistellung diesen Artikel.

Inhalt

  1. Was ist Bildungsfreistellung überhaupt?
  2. Was umfasst die Bildungsfreistellung?
  3. Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
  4. Wie beantrage ich meine Bildungsfreistellung?
  5. Muss man für so ein Programm Werbung machen?
  6. Jetzt hätte ich gern DEIN Feedback!

Was ist Bildungsfreistellung überhaupt?

Auch wenn man landläufig vom Bildungsurlaub spricht – offiziell lautet die korrekte Bezeichnung bei uns in Rheinland-Pfalz Bildungsfreistellung. Sie wird im gleichnamigen Gesetz, dem Bildungsfreistellungsgesetz, geregelt.

Es handelt sich also um eine föderale Angelegenheit. In diesem Beitrag gehe ich nur auf Rheinland-Pfalz ein. In anderen Bundesländern gelten andere Gesetze, die Du zum Beispiel hier findest. Und in Sachsen und Bayern gibt es gar keine entsprechende Regelung.

Verkürzt könnte man die Bildungsfreistellung wie folgt beschreiben: Sie bildet einen Rechtsanspruch von Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Auch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung stellt eine eigene Seite für das Thema Bildungsfreistellung bereit. Hier der Link.

Was umfasst die Bildungsfreistellung?

Die Bildungsfreistellung sieht für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren einen Anspruch von zehn Tagen Bildungsfreistellung vor. Der Zwei-Jahres-Zeitraum beginnt immer mit dem ungeraden Jahr, sprich: wir befinden uns jetzt im Zeitraum 2023 / 2024.

Es ist dem Arbeitnehmenden überlassen, ob er die zehn Tage am Stück nimmt oder auf die beiden Jahre verteilt.

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?

Gefördert werden Veranstaltungen der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz als Fortbildungsveranstaltung anerkannt sind.

Bei den meisten Anbietern, wie der VHS oder IHK, ist das schon in der Kursbeschreibung als Hinweis enthalten. Zusätzlich bietet das Land Rheinland-Pfalz ein Suchportal für zugelassene Veranstaltungen an.

Weiterhin gelten folgende Regelungen:

  • Du musst in Rheinland-Pfalz beschäftigt sein (gilt übrigens auch für Azubis, Beamte:innen und Richter:innen).
  • Du musst mindestens sechs Monate bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Dein Arbeitgeber darf nicht weniger als fünf Personen ständig beschäftigen.
  • Dein Arbeitgeber kann die Freistellung aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen ablehnen. Die nicht in Anspruch genommenen Tage werden dann auf den nächsten Zweijahreszeitraum übertragen.
  • Die Veranstaltung soll mindestens drei Tage in Block- oder Intervallform stattfinden und pro Tag im Durchschnitt mindestens sechs Unterrichtsstunden um fassen.

Wie beantrage ich meine Bildungsfreistellung?

Hast Du eine passende Weiterbildung gefunden, ist der Antrag ein Kinderspiel:

  • Mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der Weiterbildung Antrag schriftlich beim Arbeitgeber einreichen.
  • Der Arbeitgeber kann nun bis drei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung schriftlich die Teilnahme ablehnen (siehe oben).
  • Nach Abschluss der Teilnahme ist dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung oder ähnliches vorzulegen.

Tipp: Nutze für Deinen Antrag das Muster-Formular auf der Seite des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Dort sind alle Punkte, die Du Deinem Arbeitgeber mitteilen musst, enthalten und Du vergisst nichts.

Muss man für so ein Programm Werbung machen?

Man sollte annehmen, dass so ein Förderprogramm wie die Bildungsfreistellung quasi ein Selbstläufer ist. Die alle zwei Jahre veröffentlichen Zahlen für Rheinland-Pfalz zeichnen leider ein anderes Bild:

Von den Anspruchsberechtigten haben im Berichtszeitraum 2019/2020 lediglich 1,8 % eine Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz in Anspruch genommen.

Quelle: Vierzehnter Bericht der Landesregierung zur Bildungsfreistellung (Link).

Natürlich muss man berücksichtigen, dass in diesen Zeitraum der Beginn der Corona-Pandemie fällt. Aber auch im davor liegenden Berichtszeitraum (2017/2018) lag die Quote mit 2,2 % nur unwesentlich höher. Und: natürlich kann so eine Weiterbildung auch Remote erfolgen.

Man sieht: es macht schon Sinn, für dieses wirklich tolle Programm die Werbetrommel zu rühren!

Jetzt hätte ich gern DEIN Feedback!

Hast Du schon mal die Bildungsfreistellung genutzt? Dann schildere doch mal Deine Erfahrungen mit dem Förderprogramm. Gerne hier als Kommentar im Blog oder auf einem unserer Social Media Kanäle: Twitter, Instagram oder Facebook.

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Von Peter Winninger

Blogger aus Leidenschaft, Wandersmann, Social-Media-Begeisterter. In der Region Mayen-Koblenz verwurzelt, bei einem IT-Unternehmen in Koblenz beschäftigt und irgendwie auch im kommunalen Umfeld unterwegs.

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